Ausbildungsbeginn
Jeweils zum 01.04. und zum 01.10. jeden Jahres
Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann in Vollzeit oder in Teilzeit gemacht werden.
Beide Ausbildungen enden mit dem Abschluss der staatlichen Prüfung.
Vollzeitausbildung
Ausbildungsgehalt:
Erstes Ausbildungsjahr: 250 Euro pro Monat
Zweites Ausbildungsjahr: 350 Euro pro Monat
Drittes Ausbildungsjahr: 500 Euro pro Monat
Unterricht:
Theorie 2 Tage/Woche, Praxis 3 Tage/Woche an der EPP, es sind auch externe Praktika in Wohnortnähe möglich (Planung nach Absprache).
In die Ausbildung sind auch Qualifikations-Module integriert, die über die Vorgaben und Anforderungen der Prüfungsverordnung hinausgehen, sodass die Auszubildenden nach dem Abschluss eine noch höhere Qualifizierung erreichen (Sachkundennachweis, Fußreflexzonen-Massage, Taping-Kurs, Grundlagen Wundmanagement, Erweiterung Spangentherapien, Hygiene-Beauftragte/r)
Teilzeitausbildung
Schulgeld:
200 Euro pro Monat
Unterricht:
Theorie 2 Tage/Woche, Praxis 1 Tag/Woche an der EPP, es sind auch externe Praktika in Wohnortnähe möglich (Planung nach Absprache).
Bewerbung
Hier können Sie sich direkt für die Ausbildung bewerben.
Ausbildungsschwerpunkte
Der Unterricht in unserer Fachschule umfasst unter anderem die folgenden Themen:
Unterrichtsfach |
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde |
Sprache und Schrifttum |
Fachbezogene Physik und Chemie |
Anatomie |
Physiologie |
Allgemeine Krankheitslehre |
Spezielle Krankheitslehre |
Hygiene und Mikrobiologie |
Erste Hilfe und Verbandstechnik |
Prävention und Rehabilitation |
Psychologie, Pädagogik, Soziologie |
Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde |
Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung |
Fußpflegerische Maßnahmen |
Podologische Behandlungsmaßnahmen |
Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung |
Podologische Materialien und Hilfsmittel |
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)