Ausbildungsbeginn
Jeweils zum 01.04. und zum 01.10. jeden Jahres
Dauer
Die Ausbildung in Vollzeit dauert zwei Jahre, die Ausbildung in Teilzeit dauert drei Jahre.
Beide Ausbildungen enden mit dem Abschluss der staatlichen Prüfung.
Hier können Sie sich direkt für die Ausbildung bewerben.
Kosten
Das Schulgeld beträgt sowohl über die zweijährige als auch über die dreijährige Ausbildungszeit derzeit monatlich 200 € zuzüglich Prüfungsgebühren, wenn der fachpraktische Teil der Ausbildung in unserer kooperierenden Praxis erfolgt. Hinzu kommt eine Anmeldegebühr in Höhe von 390 Euro, in der ein Starter-Paket (grundlegendes Werkzeug, Fachbuch etc.) für die Ausbildung enthalten ist.
Ausbildungsschwerpunkte
Der Unterricht in unserer Fachschule umfasst die folgenden Themen:
Unterrichtsfach | Stunden |
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde | 40 |
Sprache und Schrifttum | 20 |
Fachbezogene Physik und Chemie | 60 |
Anatomie | 120 |
Physiologie | 60 |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 |
Spezielle Krankheitslehre | 250 |
Hygiene und Mikrobiologie | 80 |
Erste Hilfe und Verbandstechnik | 30 |
Prävention und Rehabilitation | 30 |
Psychologie, Pädagogik, Soziologie | 60 |
Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde | 120 |
Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung | 150 |
Fußpflegerische Maßnahmen | 150 |
Podologische Behandlungsmaßnahmen | 400 |
Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung | 100 |
Podologische Materialien und Hilfsmittel | 200 |
Zur freien Verfügung | 100 |
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)