Ausbildung in der Podologie:
Ohne Qual die richtige Wahl
Sie interessieren sich für einen medizinisch technischen Beruf rund um das Thema Füße? Dann freuen wir uns, Sie als Auszubildenden für den Beruf Podologe/-in bei uns begrüßen zu dürfen.
Zwei Füße, zwei Säulen
Theorie und Praxis – das sind die zwei Säulen einer fundierten Ausbildung. Auch die Ausbildung in der Podologie besteht aus einem theoretischen Teil (2000 Stunden) und praktischem Unterricht in der angegliederten Schulpraxis (1000 Stunden).
Die Europäische Fachschule für Podologie vermittelt zukünftigen Podologinnen und Podologen den theoretischen Teil für die anschließende praktische Tätigkeit. Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten bereiten Sie mit verständlich erklärten Inhalten optimal auf die Praxis vor. Sie vermitteln Ihnen Kompetenz und Sicherheit, um das erlernte Fachwissen in unserer Europäischen Praxis für Podologie direkt anwenden zu können. Dabei werden Sie mit den Patienten natürlich nicht alleingelassen, sondern arbeiten eng mit examinierten Pflegekräften zusammen.
Hier können Sie sich direkt für die Ausbildung bewerben.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)